Champagnerhersteller dürfen "Champagner" als Farbe nicht verbieten

Champagnerhersteller dürfen "Champagner" als Farbe nicht verbieten

Ein Kleid in der Farbe "Champagner", ist das erlaubt? Die Champagnerhersteller meinen nein. Der Gerichtshof in Den Haag hat letzte Woche entschieden, dass es erlaubt ist.
Text: Ingrid Larmoyeur (The Wine Institute) | Bild: AI art by Vinissima

Gibt es die Bezeichnung "Champagner" für eine Farbe für ein Kleid? Ja, das gibt es! Geben Sie bei Google einfach "champagnerfarbenes Kleid" ein und Sie werden viele elegante und festliche Kleider sehen. Aber ist diese Bezeichnung auch in der EU legal? Nein, sagt das Comité Interprofessionnel du vin de Champagne (CIVC), der französische Interessenverband der Champagnerhersteller. Das CIVC argumentiert, dass die Verwendung der Bezeichnung Champagner gegen den geschützten Namen ihres Schaumweins verstößt, da sie dem Verbraucher auch eine gewisse Qualitätsgarantie für das Produkt gibt.

Champagner ist in Frankreich seit 1927 als geschützter Name und seit 1973 als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen, auch in Europa. Somit dürfen nur die Champagnerhersteller aus der gleichnamigen nordfranzösischen Region ihren Schaumwein mit diesem Namen versehen.

Rechtsstreitigkeiten

Die Anwälte der CIVC führen seit Jahren weltweit Rechtsstreitigkeiten gegen den Missbrauch des Namens. So musste sich Yves Saint Laurent einer weiteren Klage wegen seines Parfums "Champagne" stellen, das vom Markt genommen wurde und nun Yvresse heißt.

Ein ähnliches Schicksal schien den Kleidern der Marke Cult Gaia bevorzustehen, als der Zoll die Sendung abfing. Auf den Etiketten der Kleider stand neben der Größe auch die Farbe "Champagner". Die CIVC wollte die Kleider aus dem Verkehr ziehen. Sie verlor jedoch ein Eilverfahren vor dem Haager Gericht, das entschied, dass die Farbe "Champagner" existiert und erlaubt ist: "Keine Ausnutzung des Rufs der g.U.". Die g.U. ist die Ursprungsbezeichnung (AOP auf Französisch).

Im Jahr 1932 scheint das Algemeen Handelsblad in den Niederlanden die Farbe sogar für Kleider erwähnt zu haben! "Sehr oft wählt man für die Toiletten [sic] der Brautjungfern irgendeinen Pastellton, wie zartes Blau, Rosa, Champagner, Meeresgrün...", so die Zeitung. Und auch im französischen Wörterbuch Larousse wird "Champagner" als Farbe erwähnt, so das Gericht. Nach Ansicht des Gerichts werden die Verbraucher das Kleid aufgrund der Farbbezeichnung auch nicht mit französischem Schaumwein verwechseln. Die CIVC darf also die Farbe "Champagner" nicht verbieten.

In der Zwischenzeit fragen wir uns, ob der Richter Prosecco von Champagner unterscheiden kann... Auf jeden Fall wird das Urteil des Richters in der Champagne nicht gut ankommen. 🥂

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